Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Brände in Unternehmen können schnell für viele Personen lebensgefährlich werden oder hochwertige Anlagen zerstören. Auch andere gesundheitliche Gefahren wie Rauchvergiftungen sind nicht zu unterschätzen und können einen Arbeitgeber, der keine geeigneten Maßnahmen zur Vorbeugung getroffen hat, teuer zu stehen kommen. Brandschutzbeauftragte (BSB) nehmen daher eine wichtige Position in Firmen ein. Sie sind zwar gesetzlich in vielen Bereichen nicht vorgeschrieben, lohnen sich aber für nahezu alle Branchen. Anbieter wie die Sicherheitstechnik Essen bilden Personen für den Brandschutz aus. Was dabei gelehrt wird und welche Voraussetzungen es gibt, zeigt dieser Artikel.

Inhalte und Anforderungen

Die Ausbildung zum BSB basiert auf den Vorgaben der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Während des Lehrgangs erlernen angehende BSB umfangreiches fachspezifisches Wissen, zum Beispiel zu den rechtlichen Grundlagen, der Brandlehre und dem Brandschutzmanagement. Auch Brandschutz in baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Hinsicht wird gelehrt. Besondere Brandrisiken kommen bei Sicherheitstechnik Essen ebenso zur Sprache wie Explosionsgefahren und die Zusammenarbeit mit den betreffenden Behörden (Feuerwehr, Polizei) und Versicherungsunternehmen. Dieser theoretisch geprägte Teil wird durch Praxis-Übungen ergänzt, in denen die Teilnehmer lernen, mit Feuerlöschern richtig umzugehen.

Voraussetzung für die Ausbildung ist eine erste berufliche Qualifikation. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person aus dem kaufmännischen, technischen oder handwerklichen Bereich kommt. Neben dieser fachlichen Anforderung sind auch der passende Charakter sowie eine gewisse Lebens- und Berufserfahrung von Vorteil. BSB müssen sich unter Umständen gegenüber Behörden durchsetzen und mit Vorgesetzten als Berater auf Augenhöhe kommunizieren, was einem Berufseinsteiger nicht automatisch gelingt.

Pflicht zur Einstellung eines Brandschutzbeauftragten

Während es Arbeitgebern in vielen Branchen freisteht, ob sie einen BSB engagieren wollen oder nicht, sind andere Wirtschaftszweige aufgrund der spezifischen Gefahrenlage gesetzlich dazu verpflichtet. Das betrifft zum einen Verkaufsflächen, die größer als 2.000 Quadratmeter sind. Hier schreibt die Bauordnung die Pflicht zur Bereitstellung eines BSB vor. Zum anderen können Versicherungsunternehmen von Firmen, die bei ihnen eine Gebäudeversicherung abschließen wollen, den Einsatz eines BSB verlangen. Gründe dafür können ein vermutetes erhöhtes Brandrisiko oder der Umgang mit explosionsgefährdeten Chemikalien sein.

Des weiteren schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass Arbeitgeber die Gefahren am Arbeitsplatz ermitteln und ihre Mitarbeiter schützen müssen. Ergibt diese Gefahrenbeurteilung ein gesteigertes Risiko für Brände, so muss ein BSB ernannt werden, der für die Sicherheit sorgt.