Der Großteil der Menschen beabsichtigt nicht, Straftaten zu begehen. Ist der Fall doch eingetreten, stellt sich die Frage, wie sich eine Selbstanzeige auf das gesamte Verfahren auswirkt. Einige Interessante Dinge rund um das Thema Selbstanzeige in diesem Beitrag zu finden.
Strafbefreiende Selbstanzeige
Bei einer Selbstanzeige setzt der Täter selbst die Strafverfolgungsbehörden über seine Handlungen in Kenntnis. Dies geschieht oftmals aus Reue oder um die erwartende Strafe zu mildern. Die Selbstanzeige der Steuerhinterziehung hat dagegen strafbefreiende Wirkung. Einer Steuerhinterziehung strafbar macht sich, wer gegenüber dem Finanzamt über steuerlich erhebliche Tatsachen unvollständige oder keine Angaben macht. In § 370 Abgabenordnung ist gesetzlich festgelegt, dass derjenige, der eine Steuerhinterziehung begangen hat und diese wirksam selbst anzeigt, nicht bestraft werden darf.
Die Voraussetzungen für die strafbefreite Selbstanzeige
Benötigt wird folgendes:
- aktuelle Berichtigungserklärung
- eine fristgerechte Nachzahlung
- das Nichteingreifen eines Sperrgrundes
Die Selbstanzeige ist auch wirksam, wenn sie nicht als solche bezeichnet wird. Der Steuerpflichtige kann die Selbstanzeige als Berichtigung eines nicht vorsätzlich gemachten Fehlers bezeichnen.
Welche Risiken drohen?
Die Selbstanzeige ist fehleranfällig. Bei einer ungültigen Selbstanzeige besteht keine Möglichkeit auf Straffreiheit mehr. In diesem Fall wurde das Finanzamt jedoch aufgrund einer ungültigen Selbstanzeige auf die Straftat aufmerksam gemacht. Als solche wird sie spätestens ihre Ermittlungsarbeit zur ungültigen Selbstanzeige aufnehmen. In den meisten Fällen ist der Rat eines professionellen Anwalts unerlässlich, um erhebliche negative Folgen einer verspäteten oder erfolglosen Selbstanzeige Steuerhinterziehung zu vermeiden. Informieren Sie sich stets darüber wie lange diese Art von Frist ist.
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